Arbeitsgemeinschaften
Nach Unterrichtsschluss haben die Schülerinnen und Schüler der 1.-6. Klasse die Möglichkeit, an verschiedenen Arbeitsgemeinschaften je nach Interesse und Neigung teilzunehmen. Die im jeweiligen Schuljahr angebotenen AGs werden Anfang des Schuljahres bekanntgegeben und die Anmeldungen eingesammelt. Bei Aufnahme in eine Arbeitsgemeinschaft ist die Teilnahme für ein Schuljahr verpflichtender Unterricht und bedarf bei Abwesenheit einer Entschuldigung.